Steuerberatung
Wir sind als Wirtschaftsprüfer und als Steuerberater die idealen Ansprechpartner, um Sie in steuerlichen Fragen zu beraten und gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten zu vertreten. Unser Service ist darauf ausgerichtet, Ihre Steuerbelastung im Rahmen des rechtlich Möglichen insgesamt zu minimieren und umfasst das gesamte Spektrum der berufstypischen Tätigkeiten, insbesondere
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Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen unter besonderem Schwerpunkt des Rechts der Personengesellschaften;
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Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen, u.a. für Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Erbschaftsteuer;
- Unterstützung bei Fragestellungen zum internationalen Steuerrecht;
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Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof;
- Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie im grenzüberschreitenden Recht;
- Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten;
- Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;
- Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung der Unternehmensnachfolge;
- steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate);
- Beratung in Fragen des Energiesteuerrechts (EnergieStG, MinöStG, KWKG, EEG, StromStG);
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Berechnung latenter Steuern- und Tax Packages;
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Transferpricing.
Infos zum Thema Steuern
- Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
- Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b der Abgabenordnung)
- Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2026
- BMF-Schreiben vom 2. Januar 2026 betreffend die gegenseitige Feststellung mit dem Königreich Bahrain über die Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage von § 49 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)