Wirtschaftsprüfung
Die prüferische Tätigkeit ist eine unserer Kernkompetenzen, die der Gesetzgeber auch in weiten Teilen als Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer ausgestaltet hat. Wir bieten Ihnen insbesondere
- Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z.B. GmbH, AG, KG) nach HGB und IFRS;
- Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;
- Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen / Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung);
- Prospektbeurteilungen von öffentlich angebotenen Kapitalanlagen nach IDW S4;
- Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf;
- Due Diligence (Tax and Accounting).
Infos zum Thema Steuern
- Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
- Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung
- Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
- Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente: Freiwilliges längeres Arbeiten soll sich lohnen